Videobeitrag: Die Novellierung des TV-Ärzte TdL und ihre Folgen für die Dienstplanung

Am Tarifvertrag TV-Ärzte TdL wurden vom Marburger Bund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder umfangreiche Änderungen beschlossen. Diese neuen Regelungen verkomplizieren die Dienstplangestaltung und stellen Kliniken vor neue Herausforderungen. In unserem Online-Seminar hat Prof. Dr. Manfred Blobner vom Klinikum rechts der Isar gezeigt, was sich bei der Erstellung von Dienstplänen nun ändert und wie damit in der Praxis umzugehen ist.

In der letzten Tarifrunde zum TV-Ärzte TdL einigten sich im März 2020 der Marburger Bund und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Ergebnis ist eine neue Fassung des Tarifvertrags, welche eine Anpassung der Entgelte, sowie Vereinbarungen zur Gestaltung von Dienstplänen enthält. Aus Sicht der Arbeitgebervertreter sind die Änderungen einschneidend: „Für die Unikliniken ist der Abschluss grade noch verkraftbar.“, so Reinhold Hilbers, Verhandlungsführer der Länder und Niedersächsischer Finanzminister. Es ergeben sich einige neue Herausforderungen an die Gestaltung von Dienstplänen, insbesondere im Bereich der Bereitschaftsdienste und der Wochenendarbeit. Durch Begrenzungen dieser Sonderart von Arbeit wird der Lösungsraum für einen zulässigen Dienstplan deutlich beschränkt. Der Arbeitsaufwand zur Erstellung eines Plans steigt damit weiter an. Insbesondere die Erstellung eines zulässigen Plans, ohne die Einstellung zusätzlicher Ärzte, ist nicht mehr trivial. Wie kann diese Komplexität für Dienstplaner im Krankenhaus beherrschbar gemacht werden?

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Unser Referent

Professor Blobner 1 Patientenportal

Prof. Dr. Manfred Blobner

Unser Referent Prof. Dr. Manfred Blobner vom Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München beschäftigt sich seit Jahren mit der Erstellung von Dienstplänen und der Strukturierung dieses Prozesses. Anhand der neuen Änderungen im Tarifvertrag TV-Ärzte TdL zeigt er auf, was sich bei der Erstellung von Dienstplänen ändert und erklärt, wie damit in der Praxis umzugehen ist.

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