Patientenportale KHZG Fördertatbestand 2 noch bei vielen Krankenhäusern offen

April 2024

Fristen KHZG Fördertatbestand 2 sind herausfordernd. 

Die gesetzlich geforderte Einführung des KHZG-Fördertatbestand 2 „Patientenportale“ ab 01.01.2025 stellt viele Krankenhäuser vor die allergrößten Herausforderungen. Denn die erstmals verpflichtend geforderte digitale Einbindung der Bürger in die Krankenhausprozesse ist Neuland. Für das Projektmanagement erschwerend kommt hinzu, dass die anzubietenden Patientenportal Dienste nahezu alle Fachabteilungen entlang des gesamten Patientenpfads von Aufnahme bis zur Entlassung betreffen.  Als weiterer Stolperstein gelten die meist notwendigen öffentlichen Ausschreibungen, falls Förderanträge gestellt wurden. Auch viele bisher von der öffentlichen Ausschreibungspflicht befreite Krankenhäuser, müssen diese Leistungen nun fristgerecht über langwierige öffentliche Ausschreibungsverfahren einkaufen.

Daher ist bei vielen Krankenhäusern als letzter Fördertatbestand oftmals die Auswahl des Patientenportals noch offen. Aufgrund der engen KHZG-Fristen nutzten viele Krankenhausvertreter die DMEA 2024 letztmalig für die Markterkundungen von Patientenportalen. Alle relevanten Patientenportalanbieter waren im April auf der führenden Messe für Krankenhausdigitalisierung vor Ort in Berlin. 

Die Krankenhaus Entscheider haben die Auswahl zwischen KIS-neutralen Patientenportal Anbietern (z.B. Planfox,) und den Patientenportal-Lösungen der KIS Hersteller (z.B. von CGM, Dedalus oder NEXUS). 

Ein weiterer Unterschied ist die Interoperabilität bzw. Offenheit der Portale, um zukunftssicher auch Drittlösungen einzubinden – ob neue Gematik-Lösungen, CDRs, telemedizinische Patientenangebote, medizinische Geräte oder neue KI-basierte Patientenkommunikationslösungen. Hier haben die moderne FHIR native Portale einen riesigen Vorteil und bieten Zukunftssicherheit, wobei diese neuen Portale abwärts kompatible zu älteren Standards sein sollten.

Schließlich gibt es das für diesen Fördertatbestand 2 wichtigste Auswahlmerkmal: die Benutzerfreundlichkeit. Denn das Portal muss nicht nur für geschulte Anwender, sondern für alle Bürger leicht zu bedienen sein. Bei der Auswahl eines bzgl. Konsumenten-Apps (B2C) unerfahrenen Patientenportal-Anbieters, wird der gesetzlich geforderte Nutzernachweis und das Profitieren von Digitalisierungsvorteile nur schwer möglich sein, da die Akzeptanz für das Portal zu gering ist.

Nur noch wenige Monate Frist für Krankenhäuser, dann drohen DRG Strafabschläge

Krankenhäuser sind verpflichtet ab 01.01. 2025 eine digitale Grundversorgung in fünf Punkten einzuführen. Bei Missachtung ist mit Abschlägen bis zu 2% bei den DRG-Erlösen zu rechnen.  Ein Abschlag greift, sobald einer der in § 19 Absatz 2 Nummer 2 bis 6 KHSFV genannten fünf digitalen Dienste nicht durch die Krankenhäuser fristgerecht bereitgestellt worden ist: Fördertatbestand (2) Patientenportale, (3) Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation, (4) klinische Entscheidungsunterstützungssysteme, (5) Digitales Medikationsmanagement, und (6) Digitale Leistungsanforderung.

Um diese Abschläge zu vermeiden, bleibt Krankenhäusern nur noch bis Jahresende Zeit Maßnahmen zur Einführung der o-g. digitalen KHZG Dienste zu ergreifen. Um abschlagsfrei zu bleiben, müssen diese Dienste bis zum 31.12.2024 zumindest beauftragt worden sein.

Achung: Dabei wurde Fördertatbestand 2 (Patientenportale) und 3 (digitale Pflegedokumentation) vom Gesetzgeber bei den DRG-Abschlägen über die restlichen anderen 4 Fördertatbestände gestellt: bei Nichterfüllung nur dieser zwei Fördertatbestände drohen 61,5% der Sanktionen, also 1,23% DRG-Abschläge.

Sorglos-Paket: Auch speziell für kleine Krankenhäuser und Kliniken bietet PLANFOX zusammen mit erfahrenen Umsetzungspartnern ein attraktives  „Sorglos-Paket“ für die Einführung eines Patientenportals gemäß KHZG Fördertatbestand 2.  

Smartphone mit Krankenhaus Patientenportal App Oberfläche von PLANFOX

Patientenportal Anbieter PLANFOX bietet Lösungs-Paket zur fristgerechten Einführung 

Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung in Digitalisierung von Prozessen, Portalen, Software- und Schnittstellenintegration bietet das deutsche Software Unternehmen XITASO unter der Marke PLANFOX eine zukunftssichere Patientenportal- Plattform. 

Zu den Kunden zählen Krankenhäuser unterschiedlichster Größe und Spezialisierung, vom Uniklinikum über Krankenhausgruppen bis zur kleinen Klinik. 

Den Krankenhauskunden waren bei der Auswahl eines Patientenportales folgende Punkte wichtig:

  • Preis (einmalig und laufende Kosten)
  • KIS-herstellerneutrale Lösung
  • Offen für Drittlösungen / zukünftige Anwendungen
  • Anbindung an Primärsystem / KIS
  • Moderne FHIR nativ Lösung, aber abwärtskompatibel (insbesondere HL7)
  • Anpassbarkeit auf individuelle Prozesse
  • Automatisierte konfigurierbare Prozesse zur Mitarbeiterentlastung
  • Benutzeroberfläche für Bürger bzw. Patienten
  • Datenschutz (ISO 27001, Cloud C5)
  • Komplettpaket Lieferung aus einer Hand

Da das Patientenportal ein zentraler Punkt der Digitalisierungsstrategie ist, war allen Entscheidern der Krankenhäuser wichtig, dass die Lösung zukunftssicher auf noch kommende digitale Dienste bereits heute vorbereitet ist (z.B. TI der Gematik, nationale oder regionale Gesundheitsportale, Telemedizin, KI-Anwendungen). Denn wer hier zu kurz denkt versenkt Zeit und Geld in Portale, die diesen zukünftigen Anforderungen nicht gewachsen sind. Mit der richtigen Patienten-Interaktionsplattform können nicht nur Einsparungspotentiale gehoben werden, sondern ein Interface zwischen Patienten und Behandler geschaffen werden, dass die zentrale Drehscheibe für alle heutigen und zukünftigen digitalen Patienten Interaktionen ist. Das PLANFOX careMe.hub Patientenportal bietet hierfür eine ideale Lösung, um die Digitalisierung in Krankenhäusern zu erleichtern.


Diese Krankenhäuser setzen bereits auf schlaue Lösungen von PLANFOX

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