Das bedeuten die neuen Richtlinien für die Arbeitsverträge ab 01. Januar 2021
Mit Beschluss vom Juni 2020 hat die zuständige Kommission umfangreiche Änderungen an den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR-Caritas) auf den Weg gebracht. Die Änderungen betreffen auch die Gestaltung von Dienstplänen ab dem 01. Januar 2021, da insbesondere neue Zusatzentgelte bei der Verletzung von Planungsregeln eingeführt werden.
Wir stellen die Anpassungen mit Auswirkungen auf die Dienstplangestaltung für Ärzte vor und zeigen auf, wie diese in Zukunft geschickt berücksichtigt werden können.
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Autor und Ansprechpartner

Dr. Christopher Gross ist seit 2010 als Software-Entwickler für XITASO tätig. Im Rahmen seiner Promotion beschäftigte er sich am Lehrstuhl für Health Care Operations/Health Information Management von Prof. Jens Brunner an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg mit innovativen Verfahren der Optimierung zur Personaleinsatzplanung im Gesundheitssektor. Seit 2014 arbeitet er an der Entwicklung von PLANFOX und unterstützt Gesundheitsdienstleister bei der Anpassung ihrer Planungsprozesse.