November 2025

Krankenhäuser müssen jetzt handeln: Bis 31.12.2025 Digitalisierung beauftragen – sonst drohen ab 2026 DRG-Abschläge

Die Zeit drängt: Krankenhäuser in Deutschland müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2025 eine digitale Grundversorgung in fünf Kernbereichen beauftragen – ansonsten drohen ab dem 1. Januar 2026 ein empfindlicher Digitalisierungsabschlag bei der DRG-Abrechnung. Grundlage ist die sogenannte „Digitalisierungsabschlagsvereinbarung“  gemäß § 5 Absatz 3h KHEntgG der Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV.

Digitalisierungsabschlag – was bedeutet das konkret?

Ab 2026 prüfen die Krankenkassen im Rahmen der krankenhausindividuellen Budgetverhandlungen, ob die gesetzlich geforderten digitalen Dienste umgesetzt wurden. Liegt kein entsprechender Nachweis vor, werden sogenannte Digitalisierungsabschläge fällig – und zwar dauerhaft bis zum Inkrafttreten der nächsten behördlichen Genehmigung (in der Regel für ein Kalenderjahr).

Diese Abschläge betreffen jeden voll- und teilstationären Fall eines betroffenen Krankenhauses und können sich auf bis zu 2 % der DRG-Erlöse belaufen.

Welche fünf digitalen Dienste sind verpflichtend?

Ein Abschlag wird bereits dann wirksam, wenn auch nur einer der folgenden fünf Fördertatbestände nicht fristgerecht (bis 31.12.2025) mindestens beauftragt wurde:

  1. Patientenportale (FTB 2)
  2. Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (FTB 3)
  3. Klinische Entscheidungsunterstützungssysteme (FTB 4)
  4. Digitales Medikationsmanagement (FTB 5)
  5. Digitale Leistungsanforderung (FTB 6)

Besonders hervorzuheben ist der Fördertatbestand 2: Die verpflichtende digitale Einbindung von Patientinnen und Patienten ins Versorgungsgeschehen über Patientenportale stellt aktuell einen der größten Umsetzungshürden in deutschen Kliniken dar.. Denn die erstmals verpflichtend geforderte digitale Einbindung der Bürger in die Krankenhausprozesse ist Neuland.

Das sind die jährlichen Sanktionen ab 2026 – Digitalisierungsabschläge im Überblick:

Je nach Fördertatbestand gelten ab dem 1. Januar 2026 folgende jährliche Abschläge pro Abrechnungsfall (gemäß Digitalisierungsabschlagsvereinbarung):

0,5%  Patientenportale (FTB 2)
0,6% Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (FTB 3)
0,2% klinische Entscheidungsunterstützungssysteme (FTB 4)
0,4% Digitales Medikationsmanagement (FTB 5)
0,3% Digitale Leistungsanforderung (FTB 6)

Gesamt max: 2,0% jährliche DRG-Digitalisierungsabschläge.

Ab Ende 2027 muss zusätzlich zur bloßen Beauftragung auch die tatsächliche Nutzung der Systeme nachgewiesen werden. Dabei bleibt die Summe der möglichen jährlichen Abschläge in den Folgejahren immer bei 2%.

Fristende "Nachweis Digitalisierungsabschlag" KHZG

Tage
Stunden
Minuten
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Bis 31.12.2025 beauftragen – Strafabschläge vermeiden

Zur Vermeidung dieser Strafzahlungen reicht es aus, wenn die fünf digitalen Dienste bis spätestens zum 31.12.2025 offiziell beauftragt wurden. In den Anforderungen der Kategorie „Verfügbarkeit“ kann dann bei der Prüfung der Gesundheitskassen die Option „beauftragt“ ausgewählt und belegt werden.

Achtung: Besonders kritisch bewertet werden FTB 2 (Patientenportale) und FTB 3 (Digitale Pflegedokumentation). Diese beiden Fördertatbestände verursachen mit 0,5 % und 0,6 % jährlich die höchsten Einzelabschläge – und können so schon allein über 50 % des möglichen Maximalabschlags verursachen.

Jetzt handeln, statt später zahlen

Für Krankenhäuser, die ab 2026 keine Abschläge riskieren wollen, besteht akuter Handlungsbedarf. Der Aufwand der Beauftragung ist geringer als die finanziellen Konsequenzen bei Nichterfüllung – bis zu 2 % Strafabschlag vom Rechnungsbetrag für jeden voll- und teilstationären Fall können ein Krankenhaus spürbar treffen.

Kontaktieren Sie unser Team – wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung der KHZG-Fördertatbestände und begleiten Sie bis zur Betriebsbereitschaft.

KHZG: Alle Fristen, alle Infos

Krankenhauszukunftsgesetz (KhZG): Warum 2025 für Krankenhäuser entscheidend ist, um Sanktionen zu vermeiden.

Digitalisierungsabschlag - Downloadcenter

Digitalisierungsabschlags-Vereinbarung vom 03.07.2023 gemäß § 5 Absatz 3h KHEntgG und § 5 Absatz 7 BPflV (Änderungsvereinbarung vom 03.07.2023 zur Vereinbarung zur Finanzierung der bei den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten im Rahmen der Einführung und des Betriebs der Telematikinfrastruktur gemäß § 377 Absatz 3 SGB V) inklusive Anhänge 1 bis 4  

*Alle Informationen auf den Seiten dieser Website dienen der allgemeinen Information. Sie stellen keine KHZG Rechtsberatung im Einzelfall dar, können und sollen diese auch nicht ersetzen.

Auswahlkriterien für die richtige Patientenportal Plattform

Bei vielen Krankenhäusern ist als letzter Fördertatbestand oftmals die Auswahl des Patientenportals noch offen. 

Die Krankenhaus Entscheider haben die Auswahl zwischen KIS-neutralen Patientenportal Anbietern (z.B. Planfox,) und den Patientenportal-Lösungen der KIS Hersteller (z.B. von CGM, Dedalus oder NEXUS). 

Ein weiterer Unterschied ist die Interoperabilität bzw. Offenheit der Portale, um zukunftssicher auch Drittlösungen einzubinden – ob neue Gematik-Lösungen, CDRs, telemedizinische Patientenangebote, medizinische Geräte oder neue KI-basierte Patientenkommunikationslösungen. Hier haben die moderne FHIR native Portale einen riesigen Vorteil und bieten Zukunftssicherheit, wobei diese neuen Portale abwärts kompatible zu älteren Standards sein sollten.

Auch die Möglichkeit digitale Behandlungspfade und weitere Prozesse zu konfigurieren und zu automatisieren, ist ein wichtiges Auswahlkriterium vieler Krankenhausentscheider. Das Patientenportal dient dann als Digitalisierungsplattform für zahlreiche patientenzentrierte Prozesse.

Schließlich gibt es das für diesen Fördertatbestand 2 wichtigste Auswahlmerkmal: die Benutzerfreundlichkeit. Denn das Portal muss nicht nur für geschulte Anwender, sondern für alle Bürger leicht zu bedienen sein. Bei der Auswahl eines bzgl. Konsumenten-Apps (B2C) unerfahrenen Patientenportal-Anbieters, wird der gesetzlich geforderte Nutzernachweis und das Profitieren von Digitalisierungsvorteile nur schwer möglich sein, da die Akzeptanz für das Portal zu gering ist.

Videos: Krankenhaus Patientenportal

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4 Videos

Sorglos-Paket: Auch speziell für kleine Krankenhäuser und Kliniken bietet PLANFOX zusammen mit erfahrenen Umsetzungspartnern ein attraktives  „Sorglos-Paket“ für die Einführung eines Patientenportals gemäß KHZG Fördertatbestand 2.  

Smartphone mit Krankenhaus Patientenportal App Oberfläche von PLANFOX

Patientenportal Anbieter PLANFOX bietet Lösungs-Paket zur fristgerechten Einführung 

PLANFOX ist der Healthcare Bereich des deutschen Software-Unternehmens XITASO, mit über einem Jahrzehnt Erfahrung in Digitalisierung von Prozessen, Portalen, Software- und Schnittstellenintegration.

PLANFOX bietet die zukunftssichere careMe.hub Portal-Plattform für Gesundheitseinrichtungen. Zu den Kunden zählen Krankenhäuser unterschiedlichster Größe und Spezialisierung, vom Uniklinikum über Krankenhausgruppen bis zur kleinen Klinik. 

Den Krankenhauskunden waren bei der Auswahl eines Patientenportales folgende Punkte wichtig:

  • Preis (einmalig und laufende Kosten)
  • KIS-herstellerneutrale Lösung
  • Offen für Drittlösungen / zukünftige Anwendungen
  • Cloud Lösung bzw. bereits für Cloud konzipiert bei on preminse
  • Anbindung an Primärsystem / KIS
  • Moderne FHIR nativ Lösung, aber abwärtskompatibel (insbesondere HL7)
  • Anpassbarkeit auf individuelle Prozesse
  • Automatisierte konfigurierbare Prozesse zur Mitarbeiterentlastung
  • Benutzeroberfläche für Bürger bzw. Patienten
  • Datenschutz (Cloud C5)
  • Komplettpaket Lieferung aus einer Hand

Da das Patientenportal ein zentraler Punkt der Digitalisierungsstrategie ist, war allen Entscheidern der Krankenhäuser wichtig, dass die Lösung zukunftssicher auf noch kommende digitale Dienste bereits heute vorbereitet ist (z.B. TI der Gematik, nationale oder regionale Gesundheitsportale, Konsil-Plattformen Telemedizin, KI-Anwendungen). Denn wer hier zu kurz denkt versenkt Zeit und Geld in Portale, die diesen zukünftigen Anforderungen nicht gewachsen sind. Mit der richtigen Patienten-Interaktionsplattform können nicht nur Einsparungspotentiale gehoben werden, sondern ein Interface zwischen Patienten und Behandler geschaffen werden, dass die zentrale Drehscheibe für alle heutigen und zukünftigen digitalen Patienten Interaktionen ist. Das PLANFOX careMe.hub Patientenportal bietet hierfür eine ideale Lösung, um die Digitalisierung in Krankenhäusern zu erleichtern.


Diese Krankenhäuser setzen bereits auf schlaue Lösungen von PLANFOX

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