Februar 2025
Gesetzlich geforderte Einführung (KHZG) Patientenportale noch bei vielen Krankenhäusern offen.
Die ab 01.01.2026 gesetzlich geforderte Einführung des Patientenportals stellt viele Krankenhäuser vor die allergrößten Herausforderungen. Denn die erstmals verpflichtend geforderte digitale Einbindung der Bürger in die Krankenhausprozesse ist Neuland. Für das Projektmanagement erschwerend kommt hinzu, dass die anzubietenden Patientenportal Dienste nahezu alle Fachabteilungen entlang des gesamten Patientenpfads von Aufnahme bis zur Entlassung betreffen. Als weiterer Stolperstein gelten die meist notwendigen öffentlichen Ausschreibungen, falls Förderanträge gestellt wurden. Auch viele bisher von der öffentlichen Ausschreibungspflicht befreite Krankenhäuser, müssen diese Leistungen nun fristgerecht über langwierige öffentliche Ausschreibungsverfahren einkaufen. Weiterer Zeitdruck entsteht durch die empfindlichen Sanktionen bzw. Pönalen von bis zu 2% des jeweiligen Krankenhaus-Jahresumsatzes für 2026 und die folgenden Jahre.
Nur noch wenige Monate Frist für Krankenhäuser, dann drohen DRG Strafabschläge
Krankenhäuser sind verpflichtet ab 01.01.2026 eine digitale Grundversorgung in fünf Punkten einzuführen. Die Nachweise durch die Krankenhäuser sind erstmalig bis zum 31.12.2025 für das Jahr 2025 zu erbringen. Die Prüfung durch die Krankenkassen erfolgt danach im Rahmen der krankenhausindividuellen Budgetverhandlungen für das Jahr 2026. Der Abschlag wird für alle Aufnahmen am jeweiligen Standort ab Inkrafttreten der Genehmigung durch die Landesbehörden bis zum Inkrafttreten der nächsten Genehmigung fällig – also meist für ein Kalenderjahr. Bei fehlenden Nachweisen ist also budgetwirksam ab 2026 mit jährlichen Strafabschlägen bis zu 2% bei den DRG-Erlösen zu rechnen. Die KHZG-Strafzahlungen sind auf jeden voll- und teilstationären Fall anzuwenden. Ein Abschlag greift, sobald einer der in § 19 Absatz 2 Nummer 2 bis 6 KHSFV genannten fünf digitalen Dienste nicht durch die Krankenhäuser fristgerecht bereitgestellt worden ist: Fördertatbestand (2) Patientenportale, (3) Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation, (4) klinische Entscheidungsunterstützungssysteme, (5) Digitales Medikationsmanagement, und (6) Digitale Leistungsanforderung.
Um diese Strafen bzw. fortlaufenden DRG-Digitalisierungsabschläge zu vermeiden, bleibt Krankenhäusern nur noch bis Jahresende Zeit Maßnahmen zur Einführung der o-g. digitalen KHZG Dienste zu ergreifen. Um abschlagsfrei zu bleiben, müssen diese Dienste bis zum 31.12.2025 zumindest beauftragt worden sein.
Achung: Dabei wurde Fördertatbestand 2 (Patientenportale) und 3 (digitale Pflegedokumentation) vom Gesetzgeber bei den DRG-Abschlägen über die restlichen anderen 4 Fördertatbestände gestellt: bei Nichterfüllung nur dieser zwei Fördertatbestände drohen je 0,5% und 0,6% der Sanktionen, also jährlich 1,1% DRG-Abschläge.
Das sind die jährlichen Pönalen pro sanktionierten KHZG Fördertatbestand
Für die Jahre 2026 und 2027 reicht aus, dass jeweils im Vorjahr (Ende 2025, 2026) zumindest die Antwortoption „beauftragt“ bei allen Anforderungen der Kategorie „Verfügbarkeit“ angegeben und durch Belege nachgewiesen wurde. Ist dies nicht der Fall droht pro Abrechnungsfall eine Strafe bzw. ein Abschlag für die Jahre 2026 bzw. 2027 von jeweils:
0,5% Patientenportale (FTB 2)
0,6% Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (FTB 3)
0,2% klinische Entscheidungsunterstützungssysteme (FTB 4)
0,4% Digitales Medikationsmanagement (FTB 5)
0,3% Digitale Leistungsanforderung (FTB 6)
Gesamt max: 2,0% jährliche DRG-Digitalisierungsabschläge.
Ab Ende 2027 muß zusätzlich auch die Nutzung der Fördertatbestande nachgewiesen werden, dabei bleibt die Summe der möglichen jährlichen Abschläge in den Folgejahren immer bei 2%.
KHZG-Downloadcenter
Digitalisierungsabschlags-Vereinbarung vom 03.07.2023 gemäß § 5 Absatz 3h KHEntgG und § 5 Absatz 7 BPflV (Änderungsvereinbarung vom 03.07.2023 zur Vereinbarung zur Finanzierung der bei den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten im Rahmen der Einführung und des Betriebs der Telematikinfrastruktur gemäß § 377 Absatz 3 SGB V) inklusive Anhänge 1 bis 4
Alle Fristen, alle Infos
Auswahlkriterien für die richtige Patientenportal Plattform
Bei vielen Krankenhäusern ist als letzter Fördertatbestand oftmals die Auswahl des Patientenportals noch offen. Aufgrund der engen KHZG-Fristen nutzten viele Krankenhausvertreter die DMEA 2025 letztmalig für die Markterkundungen von Patientenportalen. Alle relevanten Patientenportalanbieter sind im April auf der führenden Messe für Krankenhausdigitalisierung vor Ort in Berlin.
Die Krankenhaus Entscheider haben die Auswahl zwischen KIS-neutralen Patientenportal Anbietern (z.B. Planfox,) und den Patientenportal-Lösungen der KIS Hersteller (z.B. von CGM, Dedalus oder NEXUS).
Ein weiterer Unterschied ist die Interoperabilität bzw. Offenheit der Portale, um zukunftssicher auch Drittlösungen einzubinden – ob neue Gematik-Lösungen, CDRs, telemedizinische Patientenangebote, medizinische Geräte oder neue KI-basierte Patientenkommunikationslösungen. Hier haben die moderne FHIR native Portale einen riesigen Vorteil und bieten Zukunftssicherheit, wobei diese neuen Portale abwärts kompatible zu älteren Standards sein sollten.
Auch die Möglichkeit digitale Behandlungspfade und weitere Prozesse zu konfigurieren und zu automatisieren, ist ein wichtiges Auswahlkriterium vieler Krankenhausentscheider. Das Patientenportal dient dann als Digitalisierungsplattform für zahlreiche patientenzentrierte Prozesse.
Schließlich gibt es das für diesen Fördertatbestand 2 wichtigste Auswahlmerkmal: die Benutzerfreundlichkeit. Denn das Portal muss nicht nur für geschulte Anwender, sondern für alle Bürger leicht zu bedienen sein. Bei der Auswahl eines bzgl. Konsumenten-Apps (B2C) unerfahrenen Patientenportal-Anbieters, wird der gesetzlich geforderte Nutzernachweis und das Profitieren von Digitalisierungsvorteile nur schwer möglich sein, da die Akzeptanz für das Portal zu gering ist.
Videos: Krankenhaus Patientenportal
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Sorglos-Paket: Auch speziell für kleine Krankenhäuser und Kliniken bietet PLANFOX zusammen mit erfahrenen Umsetzungspartnern ein attraktives „Sorglos-Paket“ für die Einführung eines Patientenportals gemäß KHZG Fördertatbestand 2.

Patientenportal Anbieter PLANFOX bietet Lösungs-Paket zur fristgerechten Einführung
PLANFOX ist der Healthcare Bereich des deutschen Software-Unternehmens XITASO, mit über einem Jahrzehnt Erfahrung in Digitalisierung von Prozessen, Portalen, Software- und Schnittstellenintegration.
PLANFOX bietet die zukunftssichere careMe.hub Portal-Plattform für Gesundheitseinrichtungen. Zu den Kunden zählen Krankenhäuser unterschiedlichster Größe und Spezialisierung, vom Uniklinikum über Krankenhausgruppen bis zur kleinen Klinik.
Den Krankenhauskunden waren bei der Auswahl eines Patientenportales folgende Punkte wichtig:
- Preis (einmalig und laufende Kosten)
- KIS-herstellerneutrale Lösung
- Offen für Drittlösungen / zukünftige Anwendungen
- Cloud Lösung bzw. bereits für Cloud konzipiert bei on preminse
- Anbindung an Primärsystem / KIS
- Moderne FHIR nativ Lösung, aber abwärtskompatibel (insbesondere HL7)
- Anpassbarkeit auf individuelle Prozesse
- Automatisierte konfigurierbare Prozesse zur Mitarbeiterentlastung
- Benutzeroberfläche für Bürger bzw. Patienten
- Datenschutz (ISO 27001, Cloud C5)
- Komplettpaket Lieferung aus einer Hand
Da das Patientenportal ein zentraler Punkt der Digitalisierungsstrategie ist, war allen Entscheidern der Krankenhäuser wichtig, dass die Lösung zukunftssicher auf noch kommende digitale Dienste bereits heute vorbereitet ist (z.B. TI der Gematik, nationale oder regionale Gesundheitsportale, Konsil-Plattformen Telemedizin, KI-Anwendungen). Denn wer hier zu kurz denkt versenkt Zeit und Geld in Portale, die diesen zukünftigen Anforderungen nicht gewachsen sind. Mit der richtigen Patienten-Interaktionsplattform können nicht nur Einsparungspotentiale gehoben werden, sondern ein Interface zwischen Patienten und Behandler geschaffen werden, dass die zentrale Drehscheibe für alle heutigen und zukünftigen digitalen Patienten Interaktionen ist. Das PLANFOX careMe.hub Patientenportal bietet hierfür eine ideale Lösung, um die Digitalisierung in Krankenhäusern zu erleichtern.