Schon wieder Wochenenddienst? Fairness in der Dienstplanung

Fairness in der Dienstplanung in Krankenhäusern und Kliniken zu gewährleisten scheint keine leichte Aufgabe zu sein. Nicht erst seit den Änderungen im Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern vom Mai 2019, der Novellierung des TV-Ärzte TdL, die im März 2020 vom Marburger Bund und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder beschlossen wurde, und den Änderungen an den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR-Caritas) vom Juni 2020 hat sich die Dienstplanung in Krankenhäusern insbesondere im Bereich der Wochenendarbeit und Bereitschaftsdienste als besondere Herausforderung erwiesen. Mit den neuen Fassungen dieser Tarifverträge sind zwar eine Anpassung der Entgelte und Begrenzungen von Wochenend- und Bereitschaftsdiensten verbunden, was die Komplexität der Gestaltung von Dienstplänen noch einmal deutlich erhöht. Doch die Frage nach dem Aspekt der Fairness in der Dienstplanung im Krankenhaus ist so alt wie die Erstellung von Dienstplänen selbst.

Dennoch ist das Thema momentan brisanter als je zuvor. Die Aktualität des Themas „Fairness in der Dienstplanung“ steht auch im Kontext einer sich verändernden Arbeitswelt, meist unter dem Schlagwort „New Work“ zusammengefasst, in der sich auch in der Ärzteschaft Bedürfnisse nach Flexibilität in den Arbeitszeiten oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf äußern. Dass sich Familien- und Privatleben in der Regel am Wochenende abspielen, mag die Unbeliebtheit von Wochenenddiensten erklären.

Doch auch wenn Wochenenddienste häufig einen großen Faktor in der Zufriedenheit der Ärztinnen und Ärzte mit ihrer Dienstplanung darstellen, reicht es nicht aus, den Fokus ausschließlich hierauf zu legen. Nacht- und Bereitschaftsdienste müssen ebenfalls in die Überlegungen zu fairen Dienstplänen mit einbezogen werden. Denn es sind nicht die konkreten Dienste, die ärztliches Personal in seiner Arbeits- und Freizeitgestaltung beeinträchtigen und gelegentlich für Frust sorgen, sondern in erster Linie jede Art unerwünschter Arbeitseinsätze außerhalb der Regelarbeitszeit. Indem man deren Anzahl minimiert und die Dienstwünsche des Personals berücksichtigt, schafft man es, Fairness in der Dienstplanung herzustellen.

Dass dies einen scheinbaren Widerspruch zu den Schichtmodellen in Krankenhäusern und Kliniken darstellt, ist nur auf den ersten Blick der Fall. Denn mit der richtigen Dienstplanung lassen sich neben gesetzlichen Regelungen und Vorschriften auch Aspekte wie Fairness, Flexibilität und Dienstwünsche vereinbaren.

So erstellen Sie faire Dienstpläne

  • Definieren Sie den Begriff Fairness für sich und Ihre Mitarbeiter*innen, z.B. ob Ihnen insgesamt eine Gleichverteilung der Dienste wichtiger ist oder eine höhere Erfüllungsquote von Dienstwünschen.
  • Identifizieren Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeiter*innen, welche Dienste und Kombinationen als unbeliebt oder anstrengend empfunden werden.
  • Achten Sie auf eine faire Verteilung zumindest dieser Dienste und Kombinationen unter Ihren Mitarbeiter*innen.
  • Definieren Sie Zeiträume, in denen Sie Ihre Definition von Fairness umsetzen wollen, z.B. quartalsweise, und evaluieren Sie die Umsetzung.
  • Bringen Sie Ihre Definition von Fairness in Einklang mit anderen Planungszielen wie z.B. rechtlichen Rahmenbedingungen oder Tarifverträgen.
  • Holen Sie sich individuelle Dienstwünsche Ihrer Mitarbeiter*innen ein.
  • Sorgen Sie beim Eintragen der Dienstwünsche Ihrer Mitarbeiter*innen für Transparenz und unterstützen Sie dadurch Self-Scheduling.
  • Schaffen Sie Interaktionsmöglichkeiten zwischen Ihren Mitarbeiter*innen, z.B. eine Tauschbörse für Dienste, womit Sie Kommunikationswege verbessern und Ihre Planung entlasten.

Was bedeutet Fairness in der Dienstplanung?

Hier stellt sich die Frage, was Fairness in Bezug auf Krankenhausdienste außerhalb der Regel überhaupt bedeutet. Eine allgemein gültige Definition von Fairness gibt es in der Praxis nicht. In der Forschung existieren verschiedene Herangehensweisen und Empfehlungen, Aspekte der Fairness in die Dienstplangestaltung zu integrieren. Welche davon in der Praxis umgesetzt werden, definiert die jeweilige Klinik oder Fachabteilung individuell für sich. Und als wie „fair“ oder „unfair“ diese Pläne dann von der Ärzteschaft beurteilt werden, unterscheidet sich ebenfalls individuell.

So mag es von einigen Beschäftigten als fair empfunden werden, wenn Wochenend- und Bereitschaftsdienste zu gleichen Teilen unter der Belegschaft verteilt werden. Je nach persönlicher Situation mag es für das Personal andererseits aber sogar vorteilhaft sein, mehr Dienste zu absolvieren als es eine Dienstplanung nach gleicher Verteilung ermöglichen würde, sei es aus finanziellen oder anderen Gründen. In den allermeisten Fällen wird es aber als fair wahrgenommen werden, wenn die individuellen Dienstwünsche der Belegschaft in ihrer Gesamtheit möglichst gut berücksichtigt werden.

Hier gilt es also zunächst, für sich, seine Klinik und deren Mitarbeiter*innen den Begriff Fairness zu definieren, um diesen in die Erstellung der Dienstpläne einfließen zu lassen.

PLANFOX legt einen seiner Schwerpunkte nicht nur auf die automatisierte Personaleinsatzplanung und präzise Personalbedarfsermittlung, sondern auch auf die Gewährleistung der jeweiligen Definition von Fairness in der Dienstplanung, wie z.B. die Berücksichtigung individueller Wünsche. In die Entwicklung eingeflossen sind hier die Praxiserfahrungen aus Kliniken wie der Klinik für Anästhesiologie am Klinikum rechts der Isar (MRI) und aktuelle Forschungsergebnisse des Lehrstuhls für Health Care Operations/Health Information Management an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg. Mit dieser Expertise lässt sich in der PLANFOX Personaleinsatzplanung die jeweilige Definition von Fairness in der Software abbilden.

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